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Erhebliche Mängel in den Matriken des 18. Jahrhunderts –
Plädoyer für die Verwendung von grundherrschaftlichen Quellen
Beispiele anhand der Grundherrschaften Rappottenstein und Ottenschlag im Waldviertel.
Bereits bei der Erfassung der Heiratsprotokolle der Grundherrschaft Ottenschlag fiel mir auf, dass einige der hier erwähnten Trauungen in den Matriken fehlen. Auch Sterbeeinträge waren nicht immer zu finden. Andererseits gab es oft divergierende Angaben zwischen Kirche und Grundherrschaft, nicht selten wurden in der Matrik Personen genannt, die es zwar gab, aber nicht zur aktuellen Genealogie gehörten.
Das bewog mich zu einer Quellenkritik: wie fehler- und mangelhaft sind die Matriken eigentlich. Und kam auf eine erschreckend hohe Fehler- und Fehlenquote.
Dieser Beitrag ist zugleich ein Plädoyer für die Verwendung von grundherrschaftlichen Quellen. Würde man sich auf Matriken beschränken, wären etliche Forschungen schlicht falsch oder würden bald enden.
Einen Teil der grundherrschaftlichen Quellen finden Sie indiziert auf der Internetseite www.GenTeam.eu (unter Indices – grundherrschaftliche Indices).
Dieser Beitrag ist zum ersten Mal im Jahrbuch 2025 der ÖFR erschienen. www.oefr.at

